Solarfirma-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz
Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche
- Definition
- Solarfirma-Glossar — Sammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Solarfirmen in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
- Einträge:
- 11
- Sprache:
- Schweizer Hochdeutsch
- Stand:
- Mai 2026
- Swissolar
- Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie mit rund 700 Mitgliedern. Betreibt das Solarprofi-Gütesiegel und veröffentlicht jährlich den Schweizer PV-Marktbericht.
- Einmalvergütung (EIV)
- Investitionsbeitrag des Bundes für Photovoltaikanlagen, finanziert über den Netzzuschlag. 2026 beträgt sie ca. CHF 350–470 pro kWp je nach Anlagengröße.
- Eigenverbrauch (ZEV)
- Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nach EnG Art. 16/17. Mehrere Verbraucher hinter einem Netzanschluss teilen sich den selbst produzierten Solarstrom.
- Pronovo
- Vom Bund beauftragte unabhängige Vollzugsstelle für die Förderung erneuerbarer Energien. Wickelt KEV, Einmalvergütung und Herkunftsnachweise ab.
- Wechselrichter
- Elektronisches Gerät, das den Gleichstrom der PV-Module in netzkonformen Wechselstrom umwandelt. Wirkungsgrad moderner Schweizer Standardgeräte: 96–98 %.
- Batteriespeicher
- Lithium-Ionen-Akku zur Speicherung von Solarstrom für Abendverbrauch. In der Schweiz typische Größen 5–15 kWh; Amortisation derzeit 10–18 Jahre.
- Suva
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
- MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
- Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
- QR-Rechnung
- Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
- Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
- Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
- Offerte
- Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
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